insoweit erfahrene Fachkraft §8a SGB VIII
1. Beratung von Fachkräften
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Beispiel: Eine Erzieherin hat den Eindruck, dass ein Kind häufig mit blauen Flecken in die Kita kommt.
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Die Kinderschutzfachkraft wird hinzugezogen und hilft einzuschätzen:
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Könnten die Verletzungen durch alltägliches Spielen erklärbar sein?
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Gibt es weitere Anzeichen für eine mögliche Gefährdung?
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Wie sollte die Erzieherin weiter vorgehen?
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2. Risikoeinschätzung
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Mithilfe strukturierter Verfahren (z. B. Checklisten oder Risikoeinschätzungsinstrumente) prüft die Fachkraft:
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Liegt eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vor?
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Besteht dringender Handlungsbedarf?
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Welche Schutz- und Hilfemaßnahmen sind sinnvoll?
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3. Dokumentation
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Jede Einschätzung wird schriftlich festgehalten:
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Gesprächsverläufe, Beobachtungen, Einschätzungen.
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Abwägungen, warum welche Entscheidung getroffen wurde.
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Empfehlungen für die Fachkraft oder das Team.
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Wichtig, damit Entscheidungen später nachvollziehbar sind (z. B. bei Gerichtsverfahren).
4. Einbindung des Jugendamts
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Wenn die Einschätzung ergibt, dass eine Gefährdung nicht auszuschließen ist, wird das Jugendamt informiert.
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Die Kinderschutzfachkraft unterstützt bei:
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Formulierung der Mitteilung.
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Begleitung von Fachkräften im Kontakt mit dem Jugendamt.
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Einschätzung, wie akut die Lage ist (sofortige Meldung vs. geplantes Vorgehen).
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5. Begleitung von Fallkonferenzen
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Teilnahme an Team- oder Helferkonferenzen, um gemeinsam über das Wohl des Kindes zu beraten.
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Bringt ihre Fachperspektive ein, bleibt aber neutral – sie entscheidet nicht allein, sondern berät.
6. Präventive Arbeit
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Schulungen und Fallbesprechungen mit Teams, um für Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu sensibilisieren.
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Entwicklung klarer Handlungsleitfäden, damit Fachkräfte im Ernstfall wissen, wie sie vorgehen müssen.
Sollten Sie Bedarf in diesen Bereichen haben, begleite ich Sie gerne, um die Sicherheit und den Schutz des zu Betreuenden zu gewährleisten.