Sozialpädagogische Familienhilfe

 

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Hilfeform der Hilfen zur Erziehung nach § 31 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Sie richtet sich an Familien, die in schwierigen Lebenslagen Unterstützung brauchen, damit sie ihre Erziehungsaufgaben wieder eigenständig bewältigen können.

Ziele

  • Unterstützung bei der Erziehung der Kinder

  • Förderung von Konfliktlösung und Kommunikation innerhalb der Familie

  • Hilfe bei Alltagsbewältigung (z. B. Haushaltsführung, Strukturierung des Tagesablaufs)

  • Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern

  • Sicherstellung des Kindeswohls

  • Hilfe bei der Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten (Schule, Ämter, Beratungsstellen)

Ablauf

  • Eine sozialpädagogische Fachkraft kommt regelmäßig in die Familie (meist mehrmals pro Woche).

  • Die Hilfe ist auf längere Dauer angelegt, oft über Monate oder Jahre.

  • Die Unterstützung erfolgt praxisnah im Alltag, nicht nur beratend.

  • Es wird gemeinsam mit der Familie ein Hilfeplan erstellt, der regelmäßig überprüft wird.

Inhalte der Arbeit

  • Erziehungsberatung und -begleitung

  • Unterstützung bei Behörden- und Ämterkontakten

  • Krisenintervention in akuten Belastungssituationen

  • Förderung der Kinder (Hausaufgaben, Freizeitgestaltung, soziale Kompetenzen)

  • Entlastung und Motivation der Eltern

Voraussetzungen

  • Antragstellung beim Jugendamt

  • Hilfeplanungsgespräch mit der Familie und dem Jugendamt

  • Die Mitarbeit und Kooperationsbereitschaft der Eltern ist notwendig