Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Hilfeform der Hilfen zur Erziehung nach § 31 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Sie richtet sich an Familien, die in schwierigen Lebenslagen Unterstützung brauchen, damit sie ihre Erziehungsaufgaben wieder eigenständig bewältigen können.
Ziele
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Unterstützung bei der Erziehung der Kinder
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Förderung von Konfliktlösung und Kommunikation innerhalb der Familie
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Hilfe bei Alltagsbewältigung (z. B. Haushaltsführung, Strukturierung des Tagesablaufs)
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Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern
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Sicherstellung des Kindeswohls
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Hilfe bei der Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten (Schule, Ämter, Beratungsstellen)
Ablauf
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Eine sozialpädagogische Fachkraft kommt regelmäßig in die Familie (meist mehrmals pro Woche).
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Die Hilfe ist auf längere Dauer angelegt, oft über Monate oder Jahre.
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Die Unterstützung erfolgt praxisnah im Alltag, nicht nur beratend.
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Es wird gemeinsam mit der Familie ein Hilfeplan erstellt, der regelmäßig überprüft wird.
Inhalte der Arbeit
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Erziehungsberatung und -begleitung
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Unterstützung bei Behörden- und Ämterkontakten
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Krisenintervention in akuten Belastungssituationen
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Förderung der Kinder (Hausaufgaben, Freizeitgestaltung, soziale Kompetenzen)
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Entlastung und Motivation der Eltern
Voraussetzungen
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Antragstellung beim Jugendamt
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Hilfeplanungsgespräch mit der Familie und dem Jugendamt
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Die Mitarbeit und Kooperationsbereitschaft der Eltern ist notwendig