Berufsbetreuung
gerichtlich bestellter Berufsbetreuer
Ein Berufsbetreuer ist ein vom Gericht bestellter rechtlicher Vertreter für Erwachsene, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können. Er fungiert primär als Manager und rechtlicher Beistand, nicht als Pflegekraft oder Haushaltshilfe.
Die 4 Haupt-Aufgabenbereiche
- Vermögenssorge: Verwaltung von Bankkonten, Beantragung von Sozialleistungen (Rente, Wohngeld), Begleichung von Rechnungen und Schuldenregulierung.
- Gesundheitssorge: Einwilligung in medizinische Behandlungen, Organisation von Pflegediensten und Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes.
- Wohnungsangelegenheiten: Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen, Organisation von Umzügen in ein Heim und Sicherung des Wohnraums.
- Behördenangelegenheiten: Vertretung gegenüber Ämtern, Sozialleistungsträgern und Versicherungen sowie das Öffnen und Beantworten der Post in diesem Rahmen.
Registrierungsbehörde: Landratsamt Oberallgäu